Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung, siehe analog Art. 48 Abs.1 Satz 2 i.V.m. Abs.2 GO.


 

Die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung wird vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt.

 

 

Anmerkung:

 

Zwei neu gewählte Gemeinderäte haben sich der Abstimmung über das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates auf Grundlage von Art. 48 Abs.1 Satz 2 i.V.m. Abs.2 GO enthalten.