Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Das zu bebauende Grundstück 63/0 befindet sich nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und liegt damit aus baurechtlicher Sicht im Außenbereich, § 35 BauGB.

 

Eine Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB liegt nicht vor.

 

Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich damit nach § 35 Abs.2 BauGB, wonach sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Diese Erschließung ist, neben der Lage im Außenbereich, ebenfalls als problematisch anzusehen.

 

Laut Stellungnahme zur Bauvoranfrage soll die Zufahrt über das Grundstück Volsbach 63/1 erfolgen. Jedoch muss man, um überhaupt auf das Grundstück 63/1 zu kommen, zuvor über das Flurstück 63/0 und damit über den Privatgrund des Nachbarn fahren. Diese müsste damit notariell gesichert werden. Sollte die Zufahrt wie geschildert ausgeführt werden, müsste diese Zufahrt mindestens 75 Meter lang sein. Damit handelt es sich baurechtlich um eine überlange private Zufahrt.  

 

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Knauer meint, dass die Gemeinde mit Baugebieten nicht gesegnet ist und man die Leute bauen lassen sollte.

 

Herr Thiem meint, dass man dem Bauvorhaben nicht einfach zustimmen kann, wenn man weiß, dass es nicht rechtmäßig ist. Die Frage ist, wie es denn gehen könnte.

 

Auch Herr Herzing meint, man sollte die Leute doch bauen lassen.

 

Herr Nägel meint, dass es nicht gehe, als Gemeinde einfach den Außenbereich in Innenbereich umzuwandeln.

 

Herr Wickles findet auch, dass der Gemeinderat langsam anfängt, die Regelungen zu Außenbereich und Innenbereich aufzuweichen. Irgendwann werden alle kommen und irgendwo hin bauen wollen.

 

Frau Grüner-Schürer weist darauf hin, dass der Eigentümer des Baugrundstücks gegebenenfalls Grund abgeben würde für ein mögliches Baugebiet. Die Gemeinde sollte dienstbezüglich mit dem Grundstückseigentümer ein Gespräch führen.

 

Der Erste Bürgermeister meint, dass das eine saubere Lösung wäre.

 

Herr Alexander Brendel meint, dass man den Fall dann allerdings weiterspinnen muss für Reizendorf und Hintergereuth, wo ähnliche Fälle aufgetreten sind.

 

Herr Richter ist auch dafür, die Leute bauen zu lassen.

 

Herr Wickles entgegnet, dass eine saubere gesetzeskonforme Lösung gefunden werden muss.

 

Herr Knauer meint auch, dass für die Bauwilligen eine Lösung gefunden werden muss.

 

Der Erste Bürgermeister ergänzt, dass deshalb die Lösung mit dem Bebauungsplan die beste wäre. 


Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird versagt.