Frau Grüner-Schürer bedankt sich für die Installation der Anschlagtafel in Poppendorf.

 

Herr Knauer ist verärgert, dass in Sachen Ortsabrundungssatzung Freiahorn (Richtung Reizendorf rechts) bisher von Seiten des Landratsamtes noch nichts vorwärts gegangen ist. Er ist der Meinung, die Gemeinde sollte das Grundstück, das dort verkauft werden soll, erwerben.

 

Der Erste Bürgermeister stellt hierzu klar, dass die Eigentümer derzeit nicht an die Gemeinde verkaufen wollen.

 

Herr Wickles stellt die Frage, ob die Geschwindigkeitsmessanzeigen bei der Durchfahrt eines Autos nur eine einzelne Messung machen und speichern oder die verschiedenen Geschwindigkeiten eines Autos, die im Laufe der Durchfahrt durch den Messkorridor in Intervallen gemessen werden, alle einzeln erfasst und gespeichert werden. Er ist der Meinung, dass nicht so viele Fahrzeuge an den Messstellen vorbeikommen, wie das die Statistik aussagt. 

 

Herr Matthias Brendel fragt, ob die Möglichkeit bestehen würde, die Messanlagen mit Solarpanels auszustatten.

 

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass diese nicht gut funktionieren würden und unverhältnismäßig teuer sind und deshalb nicht in Frage kommen.

 

Herr Knauer fragt, ob ein erneuter Brief wegen des Rechtlerwaldes Brünnberg formuliert wurde. Ggf. muss auch der Förster angeschrieben werden.

 

Herr Knauer erläutert weiter, dass der Bebauungsplan Am Aßbach in Freiahorn eine Regelung enthält, wonach Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 Metern möglich wären, jedoch keine Geländeauffüllen, weil die Geländeoberfläche nur unwesentlich verändert werden darf. Aus seiner Sicht muss die Satzung geändert werden.

 

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bereits eine Familie aufgrund der Bestimmungen im Bebauungsplan teilweise rückbauen musste. Man kann die Satzung nun nicht einfach ändern. Bei einem Außentermin mit dem Landratsamt und Vertretern der Verwaltung konnte man außerdem eine Einigung erzielen, wie das Grundstück gut genutzt werden kann.

 

Herr Peter Thiem weist darauf hin, dass jeder Gemeinderat bei der Verabschiedung des Bebauungsplans die Hand gehoben hat. Auch die Bauherren hätten den Bebauungsplan lesen sollen.

 

Herr Herzing meint, dass hier vom Gemeinderat ein Fehler gemacht wurde, der revidiert werden muss.

 

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass man bei den Nachbarn die Satzung nicht geändert hat, jetzt auf einmal möchte man das machen. Er geht davon aus, dass hier eine Klage der Familie, die teilweise rückbauen musste, folgen wird, sollte der Bebauungsplan nun geändert werden.

 

Herr Herzing bleibt dabei, dass es ein Fehler war, der nun behoben werden muss, schließlich sind schon mehrere Bauherren mit den Regelungen des Bebauungsplans unglücklich.

 

Herr Questel teilt mit, dass das Landratsamt den Bebauungsplan als richtig guten Bebauungsplan gelobt hat.

 

Herr Wickles meint, dass man den Bauherren nicht alles machen lassen darf, aber für die Zukunft aus Fehlern lernen muss. Am jetzigen Bebauungsplan kann man nichts mehr ändern.

 

Auch Herr Nägel meint, dass man nun nicht einfach den Bebauungsplan ändern kann, weil eine Familie mit den Bestimmungen nicht einverstanden ist.

 

Herr Martin Thiem stellt die Frage, was im Bebauungsplan eigentlich wesentlich heißt. Die Verwendung solcher Begriffe sollte zukünftig überdacht werden.

 

Herr Peter Thiem meint, dass man eine Zwischenlösung finden sollte, die alle zufrieden stellt.

 

Herr Knauer bleibt dabei, dass die Satzung geändert werden muss.