Sachverhalt:
Bauantrag nach § 35 Abs.2 BauGB in Ordnung. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB, eine Privilegierung liegt nicht vor. Damit handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB. Ein solches ist zulässig, wenn öffentliche Belangen nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist. Beide Voraussetzungen liegen vor. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.