Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahl 2020 am 15.03.2020 sowie für eine eventuell notwendige Stichwahl am 29.03.2020 ist vom Gemeinderat eine Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer festzulegen.

 

Die Verwaltung schlägt im Hinblick auf die Komplexität und den Umfang der Kommunalwahl für die Wahl am 15.03.2020 eine Entschädigung in Höhe von 45,00 € je Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer vor. Bei der Wahl im Jahr 2014 wurde ein Betrag in Höhe von 40,00 € ausbezahlt. Sollte am Folgetag die Auszählung fortgesetzt werden müssen, werden zusätzlich 20,00 € vorgeschlagen.

 

Für einen gegebenenfalls notwendige Stichwahl des Landrats am 29.03.2020 wird wie 2014 eine Entschädigung in Höhe von 20,00 € vorgeschlagen. Eine Erhöhung dieser Entschädigung wird, aufgrund der Tatsache, dass aufgrund des Wegfalls der Bürgermeisterwahl höchstens eine Stichwahl auszuzählen ist, nicht für notwendig erachtet.

 

 

Wortprotokoll:

 

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Erhöhung der Entschädigung aufgrund der Tatsache, dass das Auszählen mit den Barcodelesestiften immer komplexer wird, angemessen ist.

 

Herr Wickles weist darauf hin, dass man bei der Auswahl von Wahlhelfer Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bevorzugt auswählen sollte, weil diese für die Arbeit als Wahlhelfer einen Tag Dienstbefreiung erhalten.

 

Frau Grüner-Schürer meint, dass es sich hierbei um ein Ehrenamt handelt, Lehrer würden z.B. auch keinen Tag Dienstbefreiung erhalten.

 

Für Herrn Knauer wäre es eine Diskriminierung, wenn nur Angehörige des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden würden.

 

Herr Herzing fragt, ob die Auszählung tatsächlich komplexer ist als im Jahr 2014.

 

Der Erste Bürgermeister bejaht das. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl 2020 am 15.03.2020 eine Entschädigung in Höhe von 45,00 € festzusetzen. Für eine am Folgetag fortzusetzenden Auszählung sowie eine eventuelle Stichwahl des Landrats wird jeweils eine Entschädigung in Höhe von 20,00 € beschlossen.