Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Bei einer Sichtung der aus dem Jahr 1738 stammenden Glocke der Klaussteinkapelle durch den Glockensachverständigen Herrn Sigurd Knopp wurden ein ausgebrochener Kronenbügel sowie Verschleißerscheinungen am Glockenklöppel festgestellt.

 

Laut der vom Evangelisch-lutherischen Pfarramt Kirchahorn eingeholten Kostenschätzung belaufen sich die Kosten der Reparatur inklusive des empfohlenen Einbaus eines elektrischen Läutewerks auf 8.825,04 €. Zu diesen Kosten wird ein Zuschuss beantragt, dessen Höhe in das Ermessen des Gemeinderates gestellt wird.

 

Wortprotokoll:

 

Herr Knauer spricht sich für 500 Euro aus.

 

Herr Fuchs fragt, ob bisher 5% oder 10% als Zuschuss gewährt wurden.

 

Frau Grüner-Schürer meint, die Klaussteinkapelle sei ein Sonderfall.

 

Herr Matthias Brendel schlägt 1.000,00 € vor. Frau Grüner-Schürer schließt sich an.

 

Herr Knauer bleibt bei seinem Vorschlag, 500 € Zuschuss zu gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Renovierung der Glocke in der Klaussteinkapelle und den Einbau des elektrischen Läutewerks wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt.


Anmerkungen zur Abstimmung:

 

Es fanden zwei Abstimmungen statt:

 

Für die Renovierung der Glocke in der Klaussteinkapelle und den Einbau des elektrischen Läutewerks wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro gewährt.