Sachverhalt:
Die Auswertung der im Gemeindebereich angebrachten Geschwindigkeitsmessanlagen hat ergeben, dass die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit oftmals gering, teilweise jedoch auch erheblich überschritten wird. Wie bereits vorbesprochen und von Seiten des Gemeinderates angeregt, sollte deshalb der Beschluss getroffen werden, weitere Geschwindigkeitsmessanlagen zu beschaffen.
Wortprotokoll:
Herr Haas fragt, wie viele Geschwindigkeitsmessanlagen die Gemeinde derzeit besitzt.
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde 2 Anlagen besitzt.
Herr Hofmann weist darauf hin, dass der Korridor der Anlage in Kirchahorn programmiert werden muss, weil die 30-er Zone nur von 7 bis 17 Uhr ausgewiesen ist.
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass das bei dem dort installierten Gerät nicht möglich ist.
Herr Hofmann meint, dass man den effektiven Nutzen eines solchen Geschwindigkeitsmessgerätes nicht messen kann.
Der Erste Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass bei einer Messung in Poppendorf Autofahrer teilweise mit 120 km/h und viele mit 100 km/h gemessen wurden. Er verweist auch auf Studien, wonach Autofahrer langsamer fahren, wenn Geschwindigkeitsmessanzeigen installiert sind.
Herr Nägel meint, dass für jede Ortschaft eine stationäre Geschwindigkeitsmessanzeige angeschafft werden sollte.
Der Erste Bürgermeister schlägt vor, erst einmal 5 Anlagen zu beschaffen.
Beschlussvorschlag:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, weitere 5 Geschwindigkeitsmessanlagen zu einem Preis von 1.997,71 € je Messanlage zu beschaffen.