Sachverhalt:
Im Rahmen des Baus des Dorf- und Festplatzes Körzendorf soll auch ein eigener Stromanschluss realisiert werden. Nach Rücksprache mit der Firma Bayernwerk wird ein Festplatzverteiler mir integriertem Hausanschluss- und Zählerplatz errichtet. Dabei wird ausnahmsweise eine Direktmessung mit 80 Ampere bzw. 50 kW eingebaut. Normalerweise wird für diese Leistung eine aufwändige und entsprechend teure Wandlermessung benötigt.
Die Kosten belaufen sich auf 3.720,06 € für die Herstellung des Stromanschlusses. Hinzu kommen 1.900,43 € für den Festplatzverteiler. Die Beantragung, die Anschlussarbeiten sowie die Inbetriebnahme und Fertigstellung werden von der Firma Richter R&W kostenlos durchgeführt. Die Erdarbeiten am Festplatzverteiler werden von der Gemeinde in Eigenregie erledigt. Da von der Beauftragung der Firma Bayernwerk bis zur tatsächlichen Ausführung des Stromanschlusses einige Wochen vergehen werden, wurde die Firma Gartenbau Richter beauftragt, vorab 2 geeignete Leerrohre entsprechend der beigefügten Skizze zu verlegen.
Wortprotokoll:
Herr Knauer meint, dass man die jährliche Grundgebühr für den Stromanschluss auf die Vereine umlegen sollte.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass eine Grundgebühr nicht anfällt, weil keine Wandlermessung benötigt wird.
Herr Nägel fragt, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist.
Herr Questel teilt mit, dass die 37. Kalenderwoche angepeilt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei der Firma Bayernwerk die Herstellung des Stromanschlusses und die Lieferung des Festplatzverteilers zu beauftragen.