Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2019 samt ihrer Anlagen wird vorgestellt.
Wortprotokoll:
Zu Beginn der Beratungen über den Haushalt der Gemeinde Ahorntal für das Jahr 2019 ergreift der Erste Bürgermeister das Wort. Seine Rede wurde dem Protokoll ebenso wie der Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 als Anlage beigefügt.
Anschließend stellt der Kämmerer Herr Linhardt den Haushalt im Detail vor. Herr Linhardt stellt heraus, das sich der Verwaltungshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,43% und der Vermögenshaushalt um rund 3,55% erhöhen.
Frau Grüner-Schürer bitten im Rahmen des Vortrags von Herrn Linhardt um Erläuterung der Haushaltseinnahmereste und der Haushaltsausgabereste. Herr Linhardt teilt mit, dass Haushaltseinnahmereste für die Baugebiete Hohbaumweg in Kirchahorn und Am Aßbach in Freiahorn sowie für die Maßnahmen in Körzendorf gebildet worden sind. Haushaltsausgabereste wurden für das geplante Rathaus sowie für den Dorfplatz und das Dorfgemeinschaftshaus in Körzendorf gemacht. Die Übernahme aus dem Vorjahr bewirkt, dass Maßnahmen vor Verabschiedung des Haushalts begonnen bzw. weitergeführt werden können.
Weiter führt Herr Linhardt aus, dass die Bewirtschaftungskosten der Kläranlage (Einzelplan 7, Unterabschnitt 7000) im letzten Jahr gefallen sind, die Stromkosten sollen sich in Zukunft weiter reduzieren. Herr Wickles fragt hierzu, warum bei Nr. 5100 (Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens) im Jahr 2019 15.000,00 € angesetzt sind, im Jahr 2020 allerdings 45.000,00 €. Herr Linhardt erläutert, dass hier Anschaffungen wegen notwendiger Reparaturen notwendig sein werden.
Herr Linhardt erläutert weiter, dass beim Einzelplan 8, Unterabschnitt 8150 (Wasserversorgung) unter der Nummer 5100 für 2019 wegen der Beschaffung des Ozonerzeigers ein Betrag in Höhe von 102.000,00 € veranschlagt wurde. Unter anderem deswegen wird voraussichtlich die Gebühr für Wasser steigen. Matthias Brendel fragt, ob wegen des Zweckverbandes Adlitz, Steifling, Brünnberg bereits Rücklagen gebildet worden seien. Herr Linhardt entgegnet, dass dies derzeit noch Aufgabe des Zweckverbandes ist.
Herr Linhardt teilt weiter mit, dass sich die größten Einnahmepositionen der Gemeinde unter dem Einzelplan 9, Unterabschnitt 9000, befinden. Dies sind die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die Schlüsselzuweisungen.
Im Bereich des Vermögenshaushalt teilt Herr Linhardt mit, dass für den Rauhausbau für das Jahr 2020 1.520.000,00 € und für das Jahr 2021 1.001.000,00 € eingestellt wurden.
Im Bereich der Feuerwehr wurden im Einzelplan 1, Unterabschnitt 1301 für das Jahr 2019 insgesamt 50.000,00 € eingestellt. Für das Jahr 2020 wurden 240.000,00 € eingestellt, dies liegt an dringend zu tätigenden Investitionen. Insbesondere ist angedacht, für die Wehren Kirchahorn und Körzendorf Mehrzweckfahrzeuge zu beschaffen.
Herr Thiem meint, dass es nicht sein kann, im Verwaltungshaushalt 3.000,00 € Ausgaben bei den Feuerwehren einzusparen, wenn im Gegenzug 50.000,00 € im Vermögenshaushalt eingestellt werden.
Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass es im Ahorntal viele Feuerwehren gibt und damit auch hohe Ausgaben entstehen. Für die Zukunft sei es wichtig, dass für die notwendigen Ausgaben ein entsprechender Plan aufgestellt wird.
Herr Linhardt ergänzt, dass es sich bei den Haushaltsansätzen um realistische Zahlen handelt, das System für die Beschaffungen im Bereich der Feuerwehr müsse umgestellt werden.
Der Bürgermeister meint abschließend, dass es im nächsten Jahr anders laufen wird.
Im Einzelplan 5, Unterabschnitt 5949 wurden laut Herrn Linhardt 20.000,00 € für den Grunderwerb zum Bau eines Radweges eingeplant.
Herr Knauer meint hierzu, dass die Planungen für den Bau des Radweges schon weit fortgeschritten seien, es müsse nur noch mit einigen wenigen Grundstückseigentümern Einigkeit erzielt werden. Er bittet den Ersten Bürgermeister, sich bei der Stadt Waischenfeld schlau zu machen und ein Treffen aller politischen Parteien vor Ort zu organisieren.
Herr Dielesen gibt zu bedenken, dass Voraussetzung für den Bau der erfolgreiche Abschluss von Grundstücksverhandlungen sei. Er fragt sich, weshalb nun von Kosten in Höhe von 10.000.000,00 € und nicht mehr von Kosten in Höhe von 2.000.000,00 € ausgegangen wird. Der Radweg muss vorangetrieben wird, weil er insbesondere für die Bewohner von Oberailsfeld wichtig ist.
Frau Grüner-Schürer ergänzt, dass es sinnvoll wäre, ein ganzes Radwegenetz zu installieren.
Herr Knauer bekräftigt noch einmal, dass bereits viel Geld investiert worden sei und die Planungen deshalb vorangetrieben werden müssen.
Herr Linhardt führt weiter aus, dass im Einzelplan 6, Unterabschnitt 6300, 20.000,00 € für den Erwerb der Kehrmaschine für den Bauhof und weiterer Geschwindigkeitsmessgeräte eingestellt wurde. Für das Jahr 2020 wurden 45.000,00 € für ein neues Fahrzeug für den Bauhof eingestellt.
Im Einzelplan 6, Unterabschnitt 6301 wurde für die Folgejahre die der Verwaltung vorliegende Kostenschätzung für den 3. Bauabschnitt des Baugebietes Hohbaumweg II berücksichtigt.
Im Einzelplan 7, Unterabschnitt 7001 wurden für das Jahr 2020 240.000,00 € für das laut externen Berechnungen notwendige Sickerbecken in Brünnberg eingestellt.
Im Einzelplan 7, Unterabschnitt 7180, wurden für die Dorfplatz in Körzendorf 142.000,00 € eingestellt, hinzu kommen weitere 100.000,00 aus Haushaltsausgaberesten. Für die Dorferneuerung Oberailsfeld wurde für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € angesetzt. Die Gemeinderäte Dielesen, Wickles und Nägel weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass ein entsprechender Beschluss für Oberailsfeld vom Gemeinderat bereits getätigt wurde (Anmerkung: Beschluss über eine Einfache Dorferneuerung wurde am 21.04.2016 getroffen).
Herr Linhardt erläutert weiter, dass im Einzelplan 8, Unterabschnitt 8150 für die Wasserversorgung Adlitz und Brünnberg für das Jahr 2020 750.000,00 € eingeplant wurden.
Herr Knauer weist hier darauf hin, dass es nicht sein kann, dass alle Gemeindebürger die Kosten dafür tragen müssen, dass durch den Zweckverband Adlitz, Steifling, Brünnberg jahrelang keine Investitionen getätigt wurden.
Abschließend teilt Herr Linhardt noch mit, dass als Investitionspauschale nach Art. 12 FAG 126.500,00 € angesetzt wurden. Die Zuführung an die Rücklagen liegt bei 1.076.000,00 €, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt bei 626.600,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltssatzung 2019 samt ihrer Anlagen wird vom Gemeinderat zugestimmt.