Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Allgemeine Anfrage zu einem Bauvorhaben nach § 30 BauGB.

Der dritte Abschnitt des Baugebiets Hohbaumweg II ist noch nicht fertiggestellt. Die zu bebauende Parzelle (in der Anlage grün markiert) setzt sich aus den Grundstücken Fl. 1326, 1327 und 1328 zusammen.

Für eine Genehmigung ist ein gesonderter Antrag einzureichen. Diese allgemeine Anfrage ist damit obligatorisch.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bayreuth ist eine Bebauung des eingezeichneten Grundstücks auch vor Herstellung der Straße des Baugebiets möglich, da das Grundstück von der Ortsstraße Kirchahorn-Dentlein erschlossen werden kann.

Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist jedoch der Erste Bürgermeister vom Gemeinderat zu beauftragen, im Rahmen des dritten Bauabschnitts des Baugebiets Hohbaumweg II die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern zu führen und die Vermessung der geplanten Straße zu beauftragen. Darüber hinaus muss die Kanal- und Wassererschließung vorab geprüft werden.

 

Wortmeldungen:

 

Herr Thiem fragt, ob die Bauinteressenten warten müssen, bis die Erschließung des dritten Bauabschnittes des Baugebietes Hohbaumweg II erfolgt ist.

 

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass lediglich die Straße vermessen werden muss, das Grundstück selbst kann von der Straße Kirchahorn – Dentlein her erschlossen werden.

 

Herr Knauer fragt nach, ob hinsichtlich der Abrechnung des 2. Abschnitts Hohbaumweg II keine Fristen versäumt wurden.

 

Fran Brendel von der Gemeindeverwaltung teilt mit, dass erst 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme Verjährung eintritt.

 

Herr Thiem teilt mit, dass erst nach Vorlage der letzten Rechnung die Maßnahme als abgeschlossen gilt.


Beschlussvorschlag:

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke im Geltungsbereich des dritten Abschnitts des Baugebiets Hohbaumweg II Grundstücksverhandlungen zu führen. Weiterhin wird er ermächtigt, alles Notwendige für die Fertigstellung des Baugebiets zu veranlassen. 


Herr Marcel Dielesen hat sich als persönlich Beteiligter an der Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt nicht beteiligt.