Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum beträgt jeweils 4 Jahre. Die letzten Kalkulationen wurden im Jahr 2015 für die Zeiträume (Nachkalkulation) 2011 - 2014 und (Vorkalkulation) von 2015 – 2018.
Entsprechend sind nun die Kalkulationen für (Nachkalkulation) 2015 – 2018 und (Vorkalkulation) 2019 – 2022 durchzuführen.
Hierfür liegt das Angebot der Fa. Rödel und Partner vor.
Zu den bereits bepreisten Leistungen ist für uns zudem Modul C notwendig.
Die Fa. Rödel und Partner hat bereits im Jahr 2010 die Beitrags- und Gebührenkalkulation durchgeführt.
Hinweis: Im Jahr
2015 wurde lediglich die Gebührenkalkulation (keine Beiträge) durchgeführt.