Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Kalkulationszeitraum beträgt jeweils 4 Jahre. Die letzten Kalkulationen wurden im Jahr 2015 für die Zeiträume (Nachkalkulation) 2011 - 2014 und (Vorkalkulation) von 2015 – 2018.

Entsprechend sind nun die Kalkulationen für (Nachkalkulation)  2015 – 2018  und (Vorkalkulation) 2019 – 2022 durchzuführen.

 

Hierfür liegt das Angebot der Fa. Rödel und Partner vor.

Zu den bereits bepreisten Leistungen ist für uns zudem Modul C notwendig.

 

Die Fa. Rödel und Partner hat bereits im Jahr 2010 die Beitrags- und Gebührenkalkulation durchgeführt.

 

Hinweis: Im Jahr 2015 wurde lediglich die Gebührenkalkulation (keine Beiträge) durchgeführt.