Sachverhalt:
(Herr Nägel erscheint während der Erläuterungen des 1. Bürgermeisters zur Sitzung)
Der 1. Bürgermeister erklärt den Sachverhalt. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, bei zukünftigen Baugebieten den Bauherren mehr Spielraum zu lassen.
Der 1. Bürgermeister geht die beantragten Befreiungen mit dem Gemeinderat durch. Es wird sich dafür ausgesprochen, den Befreiungen bis auf die Befreiung zum Kniestock und zur Baugrenzenüberschreitung stattzugeben.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird hinsichtlich der fehlenden rechtlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich den Befreiungen zum Kniestock und zur Überschreitung der Baugrenzen nicht zugestimmt. Hinsichtlich der beantragten Befreiung „Garage mit Flachdach“ wird seitens der Gemeinde festgestellt, dass die Garage mit Flachdach mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes konform ist. Zu den restlichen Punkten des Bauvorhabens wird die Zustimmung erteilt. Der Bauantrag wird hinsichtlich der o.g. beantragten Befreiungen ohne gemeindliche Zustimmung zur Entscheidung an das LRA Bayreuth weitergeleitet.