Sachverhalt:
Am 14.03.2024 hat uns die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass die baurechtliche Ortsdurchfahrt von Freiahorn nicht mehr korrekt ist.
Am 15.04.2024 fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit der Regierung von Oberfranken und dem Staatlichen Bauamt statt, wo die bisher festgelegten Grenzen der Ortsdurchfahrten in Augenschein genommen wurden und die neuen Standorte besprochen wurden, siehe beigefügtes Protokoll.
Grundlage für die Festlegung der Grenzen der Ortsdurchfahrt ist Art. 4 Abs.2 Satz 1 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetzes, wonach die Regierung nach Anhörung der Gemeinde und des Trägers der Straßenbaulast die Grenzen der Ortsdurchfahrt festlegt.
Von der St. 2185 aus kommend wurden am Ortseingang sowohl für den Beginn des angebauten Erschließungsbereiches (ODE) als auch für den Beginn des anbaufreien Verknüpfungsbereiches (ODV) neue Standorte vorgeschlagen. Diese Standorte sind meist durch einen Stein oder ein Schild gekennzeichnet. Bisherige und künftig geplante Standorte gehen aus dem beigefügten Lageplan hervor.
Am Ende von Freiahorn in Richtung Poppendorf verbleibt die Grenze des angebauten Erschließungsbereiches (ODE) wie bisher, ein anbaufreier Erschließungsbereich (ODV) existiert hier nicht.
Nachteile entstehen für die Gemeinde Ahorntal durch die Verlegung der ODV- und des ODE-Durchfahrten lt. Aussage der Regierung von Oberfranken nicht, insbesondere auch nicht im Hinblick auf den im Zuge des Neubaus der Brücke vor Freiahorn mitgeplanten Radweg, dieser endet bei der Einmündung in die Straße „Am Aßbach. Auf die Regelung des Art. 48 Abs.1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, wonach die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für Radwege und Parkplätze sind, die nicht nach Art. 42 Abs. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz in der Straßenbaulast des Freistaates Bayern oder eines Landkreises stehen, sei jedoch verwiesen. Nach Art. 42 Abs.3 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetzt erstreckt sich die Straßenbaulast des Freistaates Bayern oder des Landkreises für eine Ortsdurchfahrt nicht auf Gehwege und Parkplätze.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der von der Regierung von Oberfranken beabsichtigten und im beigefügten Lageplan dargestellten Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Freiahorn (ODE und ODV) zu.