Sachverhalt:
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Vorhaben fügt sich nach den vorgelegten Unterlagen in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Wortprotokoll:
Gemeinderätin Frau Kaiser teilt mit, dass es Gerüchte gäbe, wonach der Ausbau schon stattgefunden habe bzw. zumindest begonnen wurde. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass in der Verwaltung hiervon nichts bekannt sei.
Andere Gemeinderäte bestätigen jedoch, dass das Bauvorhaben zumindest bereits begonnen wurde.
Herr Neuner teilt mit, dass der Kanalanschluss erst jetzt beantragt wurde.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.