Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Vorhaben fügt sich nach den vorgelegten Unterlagen in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist ebenfalls gesichert, da es sich um eine Erweiterung des bereits erschlossenen Bestandes handelt.

 

Die notwendigen Abstands- bzw. Abstandsflächenübernahmen der Nachbarn liegen unterzeichnet vor.

 

 

Protokoll:

 

Herr Sebastian Knauer nimmt ab 19.12 Uhr an der Sitzung des Gemeinderates teil.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.