Sachverhalt:
Durch die Erschließung des 3. Bauabschnittes des Hohbaumweges und den zugehörigen Straßenbau besteht nun eine direkte Verbindung zwischen Sophienweg und Ludwigsweg mit der Straße Hohbaumweg.
Bisher wurde von vielen Autofahrern der enge Weg zwischen Ludwigsweg und Hohbaumweg genutzt, der etwas oberhalb der Arztpraxis entlangführt. Da dieser Weg jedoch relativ schmal ist, gab es immer wieder Beschwerden, dass dort Zäune beschädigt wurden.
Da nun etwas weiter oberhalb eine neue Verbindung zwischen Ludwigsweg und Hohbaumweg geschaffen wurde, ist der schmale Weg oberhalb der Arztpraxis für den Autoverkehr nun nicht mehr notwendig, weswegen vorgeschlagen wird, den Weg zum beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg umzuwidmen.
Wortprotokoll:
Herr Martin Thiem erkundigt sich, warum die Teilfläche zum beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg. Herr Adelhardt verweist hier auf den Wortlaut der Vorschrift des Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).
Weiter wird die Frage diskutiert, wer dann für den Winterdienst zuständig ist. Man einigt sich schließlich, dass ein Schild aufgebaut werden soll, wonach auf dem Weg kein Winterdienst durchgeführt wird.
Beschlussvorschlag:
Eine Teilfläche des bereits als Ortsstraße gewidmeten Ludwigsweges, beginnend bei der Einmündung vom Hohbaumweg in den Ludwigsweg zwischen den Flurstücken 86/14 und 86/9 der Gemarkung Kirchahorn und endend beim Beginn der ausgebauten Ortsstraße Ludwigsweg auf Höhe des Flurstücks 92/31 der Gemarkung Kirchahorn, wird mit einer Länge von 48,96 Meter umgewidmet zum beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg.