Sachverhalt:
Über den Sachverhalt wurde bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates diskutiert, eine Beschlussfassung wurde jedoch vertagt. Es sollte zunächst überprüft werden, bei wem laut Widmung die Baulast bzw. Unterhaltsverpflichtung liegt.
Lt. beigefügter Widmung liegt die Baulast bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Vom Bauausschuss wurde im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung am 11.05.2023 vorgeschlagen, 2 LKW Schotter zur Verfügung zu stellen.
Es wird angesichts der neuen Erkenntnisse zur Baulast um Beratung und Beschlussfassung gebeten, wie hier verfahren werden soll.
Wortprotokoll:
Der erste Bürgermeister teilt mit, dass er es für sinnvoll halten würde, 2 LKWs mit Schotter zur Verfügung zu stellen, da es sich um einen Weg zu einem Weiler handelt und nicht bloß um einen landwirtschaftlich genutzten Anliegerweg.
Herr Johannes Knauer teilt mit, dass die Löcher inzwischen aufgefüllt worden sind. Herr Schoberth weiß hiervon nichts, er hatte noch am Dienstag Kontakt mit dem Jagdvorstand.
Man einigt sich schließlich auf einen zweiten, ergänzenden Beschlussvorschlag, der eine Ausnahme von der grundsätzlichen Ablehnung formuliert.
Beschlussvorschlag
1:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Sanierung von der Gemeindeverbindungsstraße Fl.Nr. 691/9 der Gemarkung Körzendorf bis nach Hütten gem. Widmung von den anliegenden Grundstückseigentümern durchzuführen ist.
Abstimmungsergebnis: 15
/ 0
Beschlussvorschlag
2:
Die Gemeinde Ahorntal stellt den Anliegern bzw. der Jagdgenossenschaft bei Bedarf 2 LKW’s mit Schotter für die Sanierung des Anliegerweges zur Verfügung.