Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Frau Schwarzmeier vom Architekturbüro Horstmann & Partner stellt dem Gemeinderat das Konzept der Außenanlagenplanung für den Neubau Kinderkrippe mit Hort vor.

 

 

Wortprotokoll:

 

Im Anschluss an die Vorstellung steht Frau Schwarzmeier für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

 

Diskutiert wird über die Rutsche vom begrünten Dach und die Kosten, die Frau Schwarzmeier auf ca. 16.000 € taxiert. Frau Schwarzmeier teilt auf Nachfrage mit, dass die Rutsche brandschutzrechtlich nicht relevant sei, sie diene lediglich dem Spaß der Kinder. Gleichwohl sei sie natürlich im Brandfall dennoch sinnvoll, weil die Kinder nicht erst durch das ganze Gebäude zur am anderen Ende liegenden Fluchttreppe gelangen müssen.

 

Auf Nachfrage zeigt Frau Schwarzmeier auch noch einmal auf, welcher Bereich zu den Außenanlagen und zu den von Frau Schwarzmeier berechneten Kosten von 431.450,00 € netto zählt. Es wurde klargestellt, dass die straßenmäßige Erschließung nicht zu den veranschlagten kosten zählt, hierüber wurde bereits in einer der vorherigen Sitzungen beraten und beschlossen.

 

 

Nachtrag: Am 03.03.2023 hat Architektin Frau Schwarzmeier per E-Mail mitgeteilt, dass die Rutsche vom begrünten Flachdach doch eine brandschutzrechtliche Relevanz besitzt, die im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates getroffen Aussage sei insofern falsch gewesen.   


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorgestellten Entwurf und beschließt, dass dieser Grundlage für die weiteren Planungen der Außenanlagen sein soll.