Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich uns ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Erschließung ist durch die Lage des Bauvorhabens bzw. des Grundstücks an einer öffentlichen Straße gesichert, nach den Unterlagen wird sich das Bauvorhaben auch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.

 

Der umbaute Raum und die Grundfläche bleiben lt. den Unterlagen unverändert, zusätzlich werden zwei Stellplätze errichtet.

 

Die Zustimmung der Nachbarn wurde vollständig eingeholt. 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.