Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Weiher und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Nach § 34 BauGB ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach den vorliegenden Planunterlagen in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn wurde vollständig eingeholt.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.