Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob der Einbau einer Notstromeinspeisung für die sensiblen Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Zeiten einer unsicheren Energieversorgung grundsätzlich für notwendig erachtet wird.

 

Um die Höhe der hierfür entstehenden Kosten abschätzen zu können, wurde jeweils ein Angebot für die Kläranlage und die Wasserversorgung eingeholt.

 

Sollte der Gemeinderat beschließen, dass Notstromeinspeisungen für Wasserversorgung und Kläranlage errichtet werden sollen, wird vorgeschlagen, zwei weitere Angebote einzuholen und das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Wasserversorgung und Kläranlage zu beauftragen.

 

In der Folge wäre dann auch die Beschaffung mindestens eines Notstromaggregats zu beraten.

 

 

Wortprotokoll:

 

Der Bürgermeister erläutert zunächst noch einmal den Sachverhalt und schildert, warum aus seiner Sicht eine solche Notstromeinspeisung eine sinnvolle Investition wäre.

 

Herr Neuner teilt mit, dass man sich auch schon mit der Möglichkeit einer Leihe eines Notstromaggregats, das mit im Notfall auch ohne eine Notstromeinspeisung anschließen könnte, befasst hat. Allerdings kann weder das Bayernwerk noch ein heimischer Betrieb im Notfall ein solches Notstromaggregat zur Verfügung stellen.

 

Nach ausführlicher Diskussion im Gremium wird darum gebeten, für ein vollständiges Bild über die anfallenden einmaligen (Installation Notstromeinspeisung, Kauf Notstromaggregat) und jährlichen Kosten (Wartung, Testläufe etc.) mehrere Angebote über die Installation einer Notstromeinspeisung, über ein geeignetes Notstromaggregat und über die jährlich anfallenden Kosten einzuholen. Denn selbst eine kurzfristige Entscheidung würde für den kommenden Winter aufgrund der Lieferzeiten eventuell keine Abhilfe mehr schaffen können. In der kommenden Sitzung im September 2022 soll der Punkt dann nach Eingang der Angebote noch einmal beraten werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Notstromeinspeisung der Kläranlage und der Wasserversorgung der Gemeinde Ahorntal sowie für die Beschaffung eines Notstromaggregates mehrere Angebote über die einmaligen und die jährlich laufenden Kosten einzuholen.