Sachverhalt:
Das Architekturbüro Horstmann und Partner wurde auf Grundlage der europaweiten Ausschreibung der Architektenleistung für den Neubau einer Kinderkrippe mit Kinderhort im Wege einer stufenweisen Vergabe in Stufe 1 zunächst nur mit der Vorplanung, d.h. Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt.
Da die Vorplanung nun abgeschlossen ist, müssen nun in Stufe 2 die Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI, also die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung beauftragt werden.
In einer weiteren Stufe 3 müssen dann zu gegebener Zeit noch die Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI, in Stufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, das Architekturbüro Horstmann & Partner auf Grundlage des Architektenvertrages vom 27.10.2021 mit den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI zu beauftragen.