Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes „Hohbaumweg II“ in Kirchahorn befindet sich die Erschließungsstraße Rabensteinweg. Die Erschließungsstraße Rabensteinweg erfüllt sowohl technisch als auch optisch die Merkmale einer Ortsstraße und ist deshalb als solche zu widmen. Die Widmung der Straße ist auch Voraussetzung für das Entstehen einer Beitragspflicht der Anwohner für die jeweilige Anlage, weshalb die Erhebung der Erschließungsbeiträge erst nach der Widmung erfolgen kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Erschließungsstraße „Rabensteinweg“ in Kirchahorn wird auf Grundlage von Art. 3 Abs.1 Nr. 3, Art. 6 und Art. 46 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) auf einer Länge von 0,025 km zur Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt im Süden ist die Einmündung vom Sophienweg mit der Fl.Nr. 92/49 der Gemarkung Kirchahorn. Endpunkt im Norden ist der Beginn des Flurstücks 1332 der Gemarkung Kirchahorn.

 

Die Ortsstraße ist in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Ahorntal einzutragen.