Sachverhalt:
Am 05.01.2022 hat die Führung der FF Körzendorf den Prüfbericht zur Hauptuntersuchung des vorhandenen Mannschaftstransportwagens sowie eine Stellungnahme hierzu vorgelegt (siehe anbei). Das Fahrzeug kann nur noch bis zum 28.02.2022 gefahren werden, danach erlischt die HU.
Am 09.01.2022 wurde dann noch ein Gutachten des Ingenieurbüros Heintges vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Reparaturkosten gut 26.000 € betragen, der Restwert des Fahrzeuges jedoch nur noch 1.115 €.
Der Sachverhalt wurde im Rahmen der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 20.01.2022 vorbesprochen.
Mit der Vergabestelle der Regierung von Oberfranken wurde besprochen, auf welche Weise eine ordnungsgemäße Vergabe stattfinden kann, wenn man auf ein bestimmtes bereits vorhandenes Fahrzeug zugreifen möchte.
Da der Wert der Beschaffung sicherlich unter 100.000,00 € liegen wird, kann die Vergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) erfolgen. In der UVgO gibt es § 8 Abs. Abs.4 Nr. 14. Demnach kann ein Auftrag im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn eine vorteilhafte Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führt, als dies bei Durchführung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung der Fall wäre. Hier müsste dann nur die Firma, die das MTW für 57.000,00 € inkl. Umbau zur Verfügung hat, angeschrieben werden, denn nur dort bietet sich diese vorteilhafte Gelegenheit. Die Vergabestelle bat noch darum, die Anwendbarkeit im vorliegenden Fall mit der für Zuschüsse im Feuerwehrwesen betrauten Bewilligungsstelle bei der Regierung von Oberfranken zu besprechen. Es wurde um Rückmeldung gebeten, ob es sich bei einem Kaufpreis von ca. 57.000 € im Vergleich zur Beschaffung eines Neufahrzeuges, das ohne Beladung bei ca. 63.000 € liegt, noch um eine solche vorteilhafte Gelegenheit handelt und diese Vorschrift damit anwendbar ist.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen für die Sitzung des Gemeinderates lag die Rückmeldung der Regierung von Oberfranken noch nicht vor.
Folgende Voraussetzungen müssen lt Feuerwehrzuwendungsrichtlinie vorliegen, damit ein Nicht-Neufahrzeug überhaupt eine Förderung (14.500 €) erhalten kann:
- Lt. Nr. 4.5.16 der Förderrichtlinie werden nur neue Gegenstände gefördert. Vorführfahrzeuge nur dann, wenn sie neuwertig und überholt sind und der Hersteller Gewähr wie für ein neues Fahrzeug leistet.
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Das
Fahrzeug darf nicht älter als 18 Monate sein
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Die
bisherige Laufleistung darf nicht mehr als 20.000 km betragen
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Sofern
das Fahrzeug einen Nebenantrieb besitzt, darf die Betriebsstundenzahl (bezogen
auf den Nebenantrieb) 200 Stunden nicht überschreiten.
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Die
Bereifung, die Lackierung und die Batterien müssen neuwertig sein
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Für
das Fahrzeug ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 1846-2 durchzuführen
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In
der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dürfen lediglich die Hersteller-/Aufbaufirma
sowie der Fahrzeughändler als Vorbesitzer eingetragen sein.
Der erste Kommandant der FF Körzendorf wurde um
Bestätigung gebeten, dass das angedachte Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Wortprotokoll:
Zu Beginn der Beratungen bittet der erste Bürgermeister
den Gemeinderat um Abstimmung, ob die im Zuschauerraum anwesenden Stefan
Steger, Kreisbrandinspektor, und Thomas Zeilmann, Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Körzendorf, zur Sache sprechen dürfen. Der Gemeinderat stimmt mit 15
zu 0 Stimmen zu.
Zunächst nimmt Kreisbrandinspektor Steger Stellung und
weist darauf hin, dass das Fahrzeug ein sehr wichtiger Baustein für die
Gefahrenabwehr durch die Ahorntaler Feuerwehren ist. Er befürwortet aufgrund
des kurzfristigen Wegfalls des bisherigen Mehrzweckfahrzeuges eine schnelle
Ersatzbeschaffung. Ein Mannschaftstransportwagen passt lt. Herrn Steger auch in
das Konzept der Ahorntaler Wehren.
Im Anschluss nimmt auch der erste Kommandant Stellung zur
Notwendigkeit der Beschaffung und skizziert noch einmal den Ablauf, wie es zu
dieser Situation gekommen ist.
Anschließend diskutiert der Gemeinderat ausführlich den
Sachverhalt. Die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung wird von allen Mitgliedern
des Gemeinderates, die sich zu Wort melden, nicht bestritten. Kritik wird
jedoch am Vorgehen laut.
Der Zustand des Fahrzeuges sei der Feuerwehrführung schon
seit Längerem bekannt gewesen, es war klar, dass das Fahrzeug, ohne das zuvor
Reparaturen u.a. an den Bremsen und den Lichtern durchgeführt werden, nicht
durch den TÜV kommen wird. Die Mitglieder des Gemeinderates weisen darauf hin,
dass man früher über den aktuellen Zustand des Fahrzeuges hätte informiert
werden sollen, um nicht unter Zeitdruck eine Entscheidung treffen zu müssen,
wie dies nun der Fall ist.
Im Rahmen dessen wird auch Kritik an der Verwaltung laut,
dass noch immer kein Plan für die nächsten 10 Jahre oder besser noch länger
aufgestellt wurde, aus dem hervorgeht, welche Beschaffungen im Bereich der
Feuerwehren in dieser Zeit anstehen werden. Über einen solchen Plan wurde schon
zu Zeiten gesprochen, als noch Herr Dannhäußer Bürgermeister des Ahorntals war.
Hier weist Bürgermeister Questel darauf hin, dass man gerade dabei ist, einen
solchen Plan aufzustellen. Im April könnten hier erste Zwischenergebnisse
vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Freiwillige Feuerwehr Körzendorf einen Mannschaftstransportwagen zu beschaffen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das von der Führung der Feuerwehr Körzendorf vorgestellte Fahrzeug für ca. 57.000,00 € inkl. Umbau beschafft werden kann.
Sollte das Fahrzeug nicht (mehr) verfügbar sein, ist ein neuer Beschluss zum weiteren Vorgehen zu treffen.