Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.12.2021 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 400/2, 400/6, 1085 (Teilfläche), 1090 (Teilfläche) und 1091, jeweils Gemarkung Kirchahorn, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bildungszentrum im Ahorntal“ beschlossen. In der Sitzung vom 22.04.2021 wurde der Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung zugestimmt, die in der Zeit vom 19.05.2021 bis 21.06.2021 erfolgt ist. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme erfolgte in der Sitzung vom 12.08.2021. In der Sitzung vom 16.09.2021 wurde der überarbeitete Entwurf gebilligt und die erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese hat in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 stattgefunden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Folge vorgestellt. Der Gemeinderat wird gebeten, dort wo nötig, die Argumente abzuwägen und einen entsprechenden Beschluss darüber zu treffen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen.
Hinweis: Es müssen nur die Ergebnisse der zweiten Beteiligungsrunde abgewogen und beschlossen werden.
Bebauungsplan GEMEINDE AHORNTAL – „BILDUNGSZENTRUM IM
AHORNTAL“
- Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2), § 13a BauGB (12.08.2021)
UND
- Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2), § 13a BauGB (16.12.2021)
TÖBNr. |
Behörde / Träger
öffentlicher Belange |
Einwände, Anregungen und Hinweise |
Abwägungsvorschläge |
1 |
Regierung
von Oberfranken 08.06.2021 16.11.2021 |
1. Abwägung: Aus baurechtlicher Sicht bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise:
- Wir empfehlen, die Planzeichnung inklusive der Präambel, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und Verfahrensvermerken auf einer Planurkunde zusammenzufassen. Der Planteil eines Bebauungsplans muss durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft sein, dass seine Identifizierung ohne weiteres möglich ist, so dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (BayVGH, Urteil vom 10.10.2018, 2 N 16.1285).
- Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Aus den Verfahrensvermerken (Genehmigung des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 2 BauGB) ergibt sich, dass hiervon abgewichen werden soll. Dies ist in der Begründung darzulegen und zu erörtern.
-
Die Begründung ist insgesamt noch lückenhaft. Insbesondere fehlt ein
Umweltbericht, § 2a Nr. 2 BauGB, als gesonderter Teil der Begründung. 2. Abwägung: Aus
baurechtlicher Sicht bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden
Hinweise:
-
Der Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot, weil er nicht
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, § 8 Abs. 2 BauGB. Nach der
übermittelten Abwägungsentscheidung existiert im Gemeindegebiet kein
wirksamer Flächennutzungsplan. Dies befreit jedoch noch nicht von der
Berücksichtigung des Entwicklungsgebots. U.U. kommt hier eine Aufstellung der
Satzung als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB in Frage. U.U.
ist § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB einschlägig. Die insofern relevanten Gründe sind
jedenfalls dringend (in der Begründung) darzustellen. Sie sind aus dem
aktuellen Planentwurf nicht ersichtlich. Ggf. wäre die Aufstellung eines
Flächennutzungsplans auch im Parallelverfahren möglich. An den Bedenken wird
daher festgehalten.
-
Die Rechtsgrundlagen sind in der aktuellen Fassung und der letzten
Änderung zu zitieren. - Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die textlichen Festsetzung und Verfahrensvermerke auf der Planzeichnung von den textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken in der Begründungsunterlage abweichen. Wir regen daher an, zeichnerische, textliche Festsetzungen und Verfahrensvermerke auf der Planzeichnung zu belassen und dieser (vollständigen) Satzung (nur) die Begründung und den Umweltbericht beizufügen. Dies trägt u.E. zu mehr Übersichtlichkeit bei. |
Wird
in der weiteren Planung berücksichtigt. Da
Ahorntal keinen FNP besitzt, kann hier nicht im üblichen Parallelverfahren
geändert werden. Dieser
ist während der frühzeitigen Beteiligung in Arbeit und wird in die
öffentliche Auslegung integriert sein. §8
(2) demnach ist der B-Plan hier ausreichend um die städtebauliche Entwicklung
zu ordnen, da die öffentlichen Funktionen, die unterzubringen sind, genau
definiert wurden; Eine
Weiterentwicklung in unbeplante Bereiche ist nicht möglich
(Naturschutzgebiet) Abstimmung: 13 / 0 Hinweis
wird zur Kenntnis genommen Abstimmung: 13 / 0 Unterlagen
werden angepasst. Abstimmung: 13 / 0 |
2 |
Regionaler
Planungsverband Oberfranken-Ost 08.06.2021 |
Keine
Einwände (1. + 2. Abwägung betreffend) |
Keine Abwägung notwendig |
3 |
Landratsamt
Bayreuth Bauamt 21.06.2021 15.11.2021 |
1. Abwägung:
|
Wurde
angepasst. Wurde
angepasst. Wurde
angepasst. Wurde
entfernt. Wurde
ergänzt. Bleibt
Wurde
ergänzt. Wurde
ergänzt. Wurde
ergänzt. Werden
übernommen, sobald bekannt. Das
staatliche Bauamt wurde beteiligt und hat sich zu den Planungen nicht
geäußert. Eine
Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr liegt bereits vor (21.04.2021): ein
Einbahnstraßensystem wird v.S. der Feuerwehr begrüßt Zur
Kenntnis genommen. In Ordnung. Keine Abwägung notwendig. Hinweise werde zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 |
3a |
Landratsamt
Bayreuth Behindertenbeauftragter 21.06.2021 |
|
Wird
im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. |
3b |
Landratsamt
Bayreuth Naturschutz 21.06.2021 Vor-Ort-Termin
am Montag, den 22.11.2021 |
Es besteht grundsätzlich
Einverständnis mit der geplanten Maßnahme. Zusätzlich zu den im Umweltbericht
vorgeschalgenen Maßnahmen sollte im nördlichen Bereich der Flurnummer 492 der
Gemarkung Oberailsfeld als Ausgleichsmaßnahme eine zugewachsene Fläche, die
vor Ort in Augenschein genommen wurde, entbuscht und dadurch ökologisch
aufgewertet werden. |
Der
Umweltbericht liegt der öffentlichen Auslegung bei. Der
Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Abstimmung: 13 / 0 |
3c |
Landratsamt
Bayreuth Wasserrecht 21.06.2021 15.11.2021 |
2.Abwägung: Keine
weiteren Einwände |
Neue
Beantragung läuft bereits Wird
in Planungen des IB Wolf geprüft Wird
auf der Planunterlage ergänzt. Wird
auf der Planunterlage ergänzt. Wird
auf der Planunterlage ergänzt. Wird
auf der Planunterlage ergänzt. Wird
auf der Planunterlage ergänzt. Keine
weitere Abwägung notwendig |
3d |
Landratsamt
Bayreuth Sonstiges 21.06.2021 15.11.2021 |
|
Nach
Rücksprache mit Abfallwirtschaft bestehen keine Einwände, sofern eine
Durchfahrtsbreite von 3,60 m für Müllfahrzeuge gegeben ist; dies wird in der
Planung berücksichtigt Keine
weitere Abwägung notwendig |
4 |
Landratsamt
Bayreuth Immissionsschutz 27.05.2021 |
1. Abwägung: Keine
Einwände |
Keine Abwägung notwendig |
5 |
Landratsamt
Bayreuth Abfallwirtschaft/Bodenschutz 15.06.2021 |
1. Abwägung: für die Grundstücke Flur-Nrn. 400/2, 400/6, 1085, 1090 und 1091, Gemarkung Kirchahorn, bestehen im Kataster nach Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG – Altlastenkataster) keine Einträge.
Hinweis:
|
Keine Abwägung notwendig |
6 |
Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 09.06.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
7 |
Staatliches
Bauamt Bayreuth |
Keine
Stellungnahme erhalten (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme erhalten (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
8 |
Wasserwirtschaftsamt
Hof 21.06.2021 |
2. Abwägung: |
Ruppert
und Felder werden hierzu Proben entnehmen und die Analysen werden im Zuge der
öffentlichen Auslegung mit eingearbeitet Ruppert
und Felder werden hierzu Proben entnehmen und die Analysen werden im Zuge der
öffentlichen Auslegung mit eingearbeitet Siehe
Punkt LRA Tiefbauplaner
zur Beachtung Wird
im Zuge der weiteren Planungen berücksichtigt. Wird
im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. Wird
im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 Regenwasser
wird getrennt geführt und dem Vorfluter zugeleitet. Schmutzwasser
wird in separater Schmutzwasserleitung zur vorhandenen Infrastruktur geführt. Abstimmung: 13 / 0 |
9 |
Bayernwerk
Netz GmbH 26.05.2021 Schreiben
vom 26.05.2021 |
1. Abwägung:
Es wurde erneut das Schreiben vom
26.05.2021 mit den o.g. Hinweisen vorgelegt. |
Zur
Kenntnis genommen. Zur
Kenntnis genommen. Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 13 / 0 |
10 |
Amt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth 19.05.2021 15.10.2021 |
1. Abwägung: Die Planungsgrundlage
entspricht, soweit ersichtlich, dem aktuellen Katasterstand. Die
Umfangsgrenze des Planungsgebiets ist vollständig vermessen. Die
Flurstücksgrenzen der betroffenen Flurstücke sind bereits ausreichend
vermessen. Beim Planvergleich erscheint das Flurstück 1091 nicht betroffen. Bei der Bebauung sollte
eine bereits geplante oder vorgesehene Planung betreffend Breitbanderschließung
berücksichtigt werden, um die Gebäude mit zukunftsfähiger Breitbandtechnik
FTTB/FTTH versorgen zu können. Seitens des Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth bestehen keine weiteren
Anregungen.
Keine weiteren Anmerkungen |
Die
Unterlagen und Informationen bzgl. eines geplanten Ausbaus des Breitbandes
wurden von der Gemeinde weitergegeben und können in die weiteren Planungen
integriert werden. Für den bevorstehenden Ausbau der Glasfaserverbindung
werden entsprechende Leerrohre vorgesehen. Keine
weitere Abwägung notwendig |
11 |
Stadt
Waischenfeld |
Keine
Stellungnahme (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
12 |
Amt
für ländl. Entwicklung Oberfranken 25.05.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig. |
13 |
Kabel
Deutschland 15.06.2021
u. 09.11.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Einwände (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
14 |
Deutsche
Telekom AG 15.06.2021 11.11.2021 |
1. Abwägung:
2. Abwägung: Keine weiteren Anmerkungen |
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wird
in den weiteren Planungen berücksichtigt Keine
Abwägung notwendig |
15 |
Landesbund
für Vogelschutz Bayern e.V. |
Keine
Stellungnahme (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
16 |
Bayerischer
Bauernverband |
Keine
Stellungnahme (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
17 |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege |
Keine
Stellungnahme (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
18 |
Stadt
Pottenstein 01.06.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
19 |
Handwerkskammer
für Oberfranken 10.06.2021
u. 04.11.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Einwände (3. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
20 |
Gemeinden
Mistelgau und Glashütten 21.06.2021
u. 20.10.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Einwände (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
21 |
IHK
Oberfranken 28.05.2021
u. 28.10.2021 |
Keine
Einwände (1. Abwägung) Keine
Einwände (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
22 |
Markt
Gößweinstein 11.10.2021 |
Keine
Stellungnahme (1. Abwägung) Keine
Stellungnahme (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig Keine
Abwägung notwendig |
23 |
Kreisheimatpfleger
Heinz Stark 14.11.2021 |
Keine
Einwände (2. Abwägung) |
Keine
Abwägung notwendig |
24 |
Kreisheimatpfleger
Berthold Just 12.11.2021 |
2. Abwägung: |
Durch
seine Lage entfernt von der Hauptstraße und nach unten versetzt im Gelände
wird das Gebäude der Kita auch mit Flachdach keinen negativen Einfluss auf
das Ortsbild haben. Vom
freien Feld fügt sich der Flachbau gut in die Hangsituation ein. Beim
Schulgebäude sind auch bereits Teilflächen als Flachdach ausgebildet. Abstimmung: 13 / 0 |
Beschlussvorschlag:
Das erforderliche Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Holzmüller + Detsch gefertigten Entwurf des Bebauungsplans „Bildungszentrum im Ahorntal“ in der Fassung vom 09.12.2021 unter Berücksichtigung der aufgrund der gefassten Abwägungsbeschlüssen einzuarbeitenden redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen, sobald der Bebauungsplan vom Landratsamt Bayreuth genehmigt wurde.