Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.12.2021 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 400/2, 400/6, 1085 (Teilfläche), 1090 (Teilfläche) und 1091, jeweils Gemarkung Kirchahorn, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bildungszentrum im Ahorntal“ beschlossen. In der Sitzung vom 22.04.2021 wurde der Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung zugestimmt, die in der Zeit vom 19.05.2021 bis 21.06.2021 erfolgt ist. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme erfolgte in der Sitzung vom 12.08.2021. In der Sitzung vom 16.09.2021 wurde der überarbeitete Entwurf gebilligt und die erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese hat in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 stattgefunden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Folge vorgestellt. Der Gemeinderat wird gebeten, dort wo nötig, die Argumente abzuwägen und einen entsprechenden Beschluss darüber zu treffen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen.

 

Hinweis: Es müssen nur die Ergebnisse der zweiten Beteiligungsrunde abgewogen und beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bebauungsplan GEMEINDE AHORNTAL – „BILDUNGSZENTRUM IM AHORNTAL“

 

  1. Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2), § 13a BauGB (12.08.2021)

UND

  1. Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2), § 13a BauGB (16.12.2021)

 

 

 

 

TÖBNr.

 

Behörde / Träger öffentlicher Belange

 

Einwände, Anregungen und Hinweise

 

Abwägungsvorschläge

 

1

Regierung von Oberfranken

 

 

08.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.11.2021

1. Abwägung:

Aus baurechtlicher Sicht bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise:

 

-           Wir empfehlen, die Planzeichnung inklusive der Präambel, den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und Verfahrensvermerken auf einer Planurkunde zusammenzufassen. Der Planteil eines Bebauungsplans muss durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft sein, dass seine Identifizierung ohne weiteres möglich ist, so dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (BayVGH, Urteil vom 10.10.2018, 2 N 16.1285).

 

-           Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB.  Aus den Verfahrensvermerken (Genehmigung des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 2 BauGB) ergibt sich, dass hiervon abgewichen werden soll. Dies ist in der Begründung darzulegen und zu erörtern.

 

-           Die Begründung ist insgesamt noch lückenhaft. Insbesondere fehlt ein Umweltbericht, § 2a Nr. 2 BauGB, als gesonderter Teil der Begründung.

 

 

2. Abwägung:

Aus baurechtlicher Sicht bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise:

 

-          Der Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot, weil er nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, § 8 Abs. 2 BauGB. Nach der übermittelten Abwägungsentscheidung existiert im Gemeindegebiet kein wirksamer Flächennutzungsplan. Dies befreit jedoch noch nicht von der Berücksichtigung des Entwicklungsgebots. U.U. kommt hier eine Aufstellung der Satzung als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB in Frage. U.U. ist § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB einschlägig. Die insofern relevanten Gründe sind jedenfalls dringend (in der Begründung) darzustellen. Sie sind aus dem aktuellen Planentwurf nicht ersichtlich. Ggf. wäre die Aufstellung eines Flächennutzungsplans auch im Parallelverfahren möglich. An den Bedenken wird daher festgehalten.

 

-          Die Rechtsgrundlagen sind in der aktuellen Fassung und der letzten Änderung zu zitieren.

 

-          Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die textlichen Festsetzung und Verfahrensvermerke auf der Planzeichnung von den textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken in der Begründungsunterlage abweichen. Wir regen daher an, zeichnerische, textliche Festsetzungen und Verfahrensvermerke auf der Planzeichnung zu belassen und dieser (vollständigen) Satzung (nur) die Begründung und den Umweltbericht beizufügen. Dies trägt u.E. zu mehr Übersichtlichkeit bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Da Ahorntal keinen FNP besitzt, kann hier nicht im üblichen Parallelverfahren geändert werden.

 

 

 

Dieser ist während der frühzeitigen Beteiligung in Arbeit und wird in die öffentliche Auslegung integriert sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

§8 (2) demnach ist der B-Plan hier ausreichend um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, da die öffentlichen Funktionen, die unterzubringen sind, genau definiert wurden;

Eine Weiterentwicklung in unbeplante Bereiche ist nicht möglich (Naturschutzgebiet)

Abstimmung: 13 /  0

 

 

Hinweis wird zur Kenntnis genommen

Abstimmung: 13 /  0

 

 

 

Unterlagen werden angepasst.

Abstimmung: 13 /  0

 

2

Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost

 

08.06.2021

Keine Einwände (1. + 2. Abwägung betreffend)

Keine Abwägung notwendig

3

Landratsamt Bayreuth

Bauamt

 

21.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.11.2021

1. Abwägung:

 

 

 

 

  1. Abwägung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wurde angepasst.

 

 

 

 

 

 

Wurde angepasst.

 

 

 

Wurde angepasst.

 

 

 

Wurde entfernt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wurde ergänzt.

 

 

 

Bleibt

 

 

 

 

 

Wurde ergänzt.

 

 

 

Wurde ergänzt.

 

 

 

Wurde ergänzt.

 

 

 

Werden übernommen, sobald bekannt.

 

 

 

Das staatliche Bauamt wurde beteiligt und hat sich zu den Planungen nicht geäußert.

 

 

Eine Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr liegt bereits vor (21.04.2021): ein Einbahnstraßensystem wird v.S. der Feuerwehr begrüßt

 

 

Zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

In Ordnung. Keine Abwägung notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise werde zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

 

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

3a

Landratsamt Bayreuth

 

Behindertenbeauftragter

 

21.06.2021

 

  1. Abwägung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt.

 

 

Wird im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

Wird im Zuge der Tiefbauplanung berücksichtigt.

 

 

Wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

Wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

 

3b

Landratsamt Bayreuth

 

Naturschutz

 

21.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor-Ort-Termin am Montag, den 22.11.2021

 

  1. Abwägung:

 

 

 

 

  1. Abwägung:

 

Es besteht grundsätzlich Einverständnis mit der geplanten Maßnahme. Zusätzlich zu den im Umweltbericht vorgeschalgenen Maßnahmen sollte im nördlichen Bereich der Flurnummer 492 der Gemarkung Oberailsfeld als Ausgleichsmaßnahme eine zugewachsene Fläche, die vor Ort in Augenschein genommen wurde, entbuscht und dadurch ökologisch aufgewertet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umweltbericht liegt der öffentlichen Auslegung bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

Abstimmung: 13 /  0

 

3c

Landratsamt Bayreuth

 

Wasserrecht

 

21.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.11.2021

2.Abwägung:

 

Keine weiteren Einwände

 

 

 

 

 

 

 

Neue Beantragung läuft bereits

 

 

 

Wird in Planungen des IB Wolf geprüft

 

 

 

 

 

 

Wird auf der Planunterlage ergänzt.

 

 

Wird auf der Planunterlage ergänzt.

 

 

 

Wird auf der Planunterlage ergänzt.

 

 

 

Wird auf der Planunterlage ergänzt.

 

 

 

Wird auf der Planunterlage ergänzt.

 

 

 

 

 

 

Keine weitere Abwägung notwendig

3d

Landratsamt Bayreuth

 

Sonstiges

 

21.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.11.2021

 

  1. Abwägung:

 

 

 

 

 

  1. Abwägung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Rücksprache mit Abfallwirtschaft bestehen keine Einwände, sofern eine Durchfahrtsbreite von 3,60 m für Müllfahrzeuge gegeben ist; dies wird in der Planung berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine weitere Abwägung notwendig

4

Landratsamt Bayreuth

 

Immissionsschutz

 

27.05.2021

1. Abwägung:

 

Keine Einwände

 

 

       Keine Abwägung notwendig

5

Landratsamt Bayreuth

 

Abfallwirtschaft/Bodenschutz

 

15.06.2021

1. Abwägung:

für die Grundstücke Flur-Nrn. 400/2, 400/6, 1085, 1090 und 1091, Gemarkung Kirchahorn, bestehen im Kataster nach Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG – Altlastenkataster) keine Einträge.

 

Hinweis:

  • Die Informationen im Kataster nach Art. 3 BayBodSchG geben nur den momentan erfassten Datenbestand wieder, der nicht den aktuellen Verhältnissen auf dem Grundstück entsprechen muss.

 

 

 

 

 

Keine Abwägung notwendig

6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

09.06.2021

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

 

7

Staatliches Bauamt Bayreuth

 

 

Keine Stellungnahme erhalten (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme erhalten (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

8

Wasserwirtschaftsamt Hof

 

21.06.2021

 

 

 

  1. Abwägung:

 

 

      

 

 

 

 

2. Abwägung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ruppert und Felder werden hierzu Proben entnehmen und die Analysen werden im Zuge der öffentlichen Auslegung mit eingearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ruppert und Felder werden hierzu Proben entnehmen und die Analysen werden im Zuge der öffentlichen Auslegung mit eingearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Punkt LRA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tiefbauplaner zur Beachtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird im Zuge der weiteren Planungen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

 

 

Wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

 

 

 

Regenwasser wird getrennt geführt und dem Vorfluter zugeleitet.

Schmutzwasser wird in separater Schmutzwasserleitung zur vorhandenen Infrastruktur geführt.

Abstimmung: 13 /  0

 

9

Bayernwerk Netz GmbH

 

26.05.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schreiben vom

26.05.2021

 

1. Abwägung:

  1. Abwägung:

 

Es wurde erneut das Schreiben vom 26.05.2021 mit den o.g. Hinweisen vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 13 /  0

 

10

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth

 

19.05.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.10.2021

1. Abwägung:

 

Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, dem aktuellen Katasterstand. Die Umfangsgrenze des Planungsgebiets ist vollständig vermessen. Die Flurstücksgrenzen der betroffenen Flurstücke sind bereits ausreichend vermessen. Beim Planvergleich erscheint das Flurstück 1091 nicht betroffen.

Bei der Bebauung sollte eine bereits geplante oder vorgesehene Planung betreffend Breitbanderschließung berücksichtigt werden, um die Gebäude mit zukunftsfähiger Breitbandtechnik FTTB/FTTH versorgen zu können.

Seitens des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth bestehen keine weiteren Anregungen.

 

 

 

  1. Abwägung:

 

Keine weiteren Anmerkungen

 

 

 

 

Die Unterlagen und Informationen bzgl. eines geplanten Ausbaus des Breitbandes wurden von der Gemeinde weitergegeben und können in die weiteren Planungen integriert werden. Für den bevorstehenden Ausbau der Glasfaserverbindung werden entsprechende Leerrohre vorgesehen.

 

 

 

 

 

Keine weitere Abwägung notwendig

 

11

Stadt Waischenfeld

 

Keine Stellungnahme (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

12

Amt für ländl. Entwicklung Oberfranken

 

25.05.2021

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

Keine Abwägung notwendig

 

 

Keine Abwägung notwendig.

13

Kabel Deutschland

15.06.2021 u.

09.11.2021

 

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Einwände (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

14

Deutsche Telekom AG

 

15.06.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.11.2021

1. Abwägung:

 

 

2.     Abwägung:

 

Keine weiteren Anmerkungen

 

 

 

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

Wird in den weiteren Planungen berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung notwendig

 

15

Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V.

Keine Stellungnahme (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

16

Bayerischer Bauernverband

Keine Stellungnahme (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

17

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Keine Stellungnahme (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

18

Stadt Pottenstein

 

01.06.2021

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

19

Handwerkskammer für Oberfranken

10.06.2021 u.

04.11.2021

 

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Einwände (3. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

20

Gemeinden Mistelgau und Glashütten

21.06.2021 u.

20.10.2021

 

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Einwände (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

21

IHK Oberfranken

 

28.05.2021 u.

28.10.2021

 

Keine Einwände (1. Abwägung)

 

Keine Einwände (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

22

Markt Gößweinstein

 

11.10.2021

Keine Stellungnahme (1. Abwägung)

 

Keine Stellungnahme (2. Abwägung)

 

Keine Abwägung notwendig

 

Keine Abwägung notwendig

 

 

23

Kreisheimatpfleger Heinz Stark

 

14.11.2021

Keine Einwände (2. Abwägung)

Keine Abwägung notwendig

 

24

Kreisheimatpfleger Berthold Just

 

12.11.2021

2. Abwägung:

 

 

 

 

Durch seine Lage entfernt von der Hauptstraße und nach unten versetzt im Gelände wird das Gebäude der Kita auch mit Flachdach keinen negativen Einfluss auf das Ortsbild haben.

Vom freien Feld fügt sich der Flachbau gut in die Hangsituation ein.

Beim Schulgebäude sind auch bereits Teilflächen als Flachdach ausgebildet.

Abstimmung: 13 /  0

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das erforderliche Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Holzmüller + Detsch gefertigten Entwurf des Bebauungsplans „Bildungszentrum im Ahorntal“ in der Fassung vom 09.12.2021 unter Berücksichtigung der aufgrund der gefassten Abwägungsbeschlüssen einzuarbeitenden redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen, sobald der Bebauungsplan vom Landratsamt Bayreuth genehmigt wurde.