Sachverhalt:
Die Bauvorhaben befinden sich, da sich direkt gegenüber bereits zwei Wohnhäuser befinden, nach Einschätzung der Gemeinde Ahorntal im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Körzendorf und sind daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Bauvorhaben fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, eine Beeinträchtigung des Ortsbildes liegt nicht vor. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.
Die Zustimmung aller Nachbarn wurde erteilt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben wird erteilt.