Sachverhalt:
Im Rahmen der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde vereinbart, dass in der folgenden Sitzung über die Möglichkeit des energieeffizienten Bauens nach KfW-Standards beraten werden soll.
Nach Rücksprache mit der KFB kommt das KfW-Förderprogramm 464 Energieeffizientes Bauen in Frage. Es unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der CO²-Emissionen durch Investitionszuschüsse aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft. Förderfähig sind ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen. Grundlagen für die Förderung sind die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude vom 20.05.2021 einschließlich der in den Technischen Mindestanforderungen zu dieser Richtlinie enthaltenen Vorgaben. Antragsteller können kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Gemeindeverbände oder Zweckverbände sein.
Gefördert werden die Standards Effizienzgebäude 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) oder 55 Nachhaltigkeit (NH), Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH. Eine „Effizienzgebäude EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine „Effizienzgebäude NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigt. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der mit Nachweis des erreichten Effizienzgebäude/Effizienzhaus-Standards ausgezahlt wird. Bei Neubau und Sanierung beträgt die Förderung für investive Maßnahmen bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt bei maximal 30 Mio. €. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderung 10 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, förderfähig sind maximal 40.000 €. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt hier bei 20.000 €. Für die Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt die Förderung 10 € pro Quadratmeter bei einer Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 40.000 € und einer Höchstgrenze für den Zuschuss von 20.000 €.
Ab dem 01.02.2022 wird jedoch die Bundesförderung (u.a. für das Programm 464) für das Effizienzgebäude 55, 55 EE und 55 NH nicht mehr angeboten, es müsste daher der KfW Standard 40 erreicht werden.
Weiterhin möchte der erste Bürgermeister über die am Donnerstag, den 11.11.2021 durchgeführte Kick-Off-Veranstaltung mit den Planungsbüros, dem Architekten, der KFB und Vertretern der Gemeinde Ahorntal informieren.
Wortprotokoll:
Das Gremium berät zur Frage, ob nach KfW-Standard gebaut werden soll. Herr Büttner berichtet hierzu, dass der KfW-55-Standard sehr leicht und große baulichen Veränderungen erreicht werden kann, was auch der Grund ist, weshalb er zum 31.01.2021 eingestellt wird. Ob der KfW-Standard 40 erreicht werden kann, muss lt. Bürgermeister geprüft werden, auch hier meint Herr Büttner, dass die finanziellen Aufwendungen, um den Standard zu erreichen, weitaus geringer wären, als der Vorteil, der aus einer Förderung zu ziehen wäre.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Rathaus der Gemeinde Ahorntal nach dem Standard des Effizienzgebäudes 55 oder besser errichtet werden soll.