Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nach Einschätzung der Gemeinde Ahorntal innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Vordergereuth und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften auf dem Plan sind nicht vollständig. Die Nachbarbeteiligung ist jedoch inzwischen durch das Ankreuzen unter Punkt 4 des Bauantrages zu dokumentieren. Dort wurde angekreuzt, dass alle Grundstückseigentümer ihre Zustimmung erteilt haben.

 

Es wurde mit dem Landratsamt Bayreuth vorbesprochen, dass zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden soll.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.