Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Gem. Art. 58 Abs.2 BayBO ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs.2 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei gestellt.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 34 BauGB in Ordnung.

 

Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Nachbarunterschriften sind vollständig. 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.