Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauantrag gem. § 34 BauGB in Ordnung.

 

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Nachbarunterschriften sind vollständig. Die auf dem Plan noch fehlende Unterschrift liegt im Original inzwischen vor.

 

Der Abstandsflächenübernahme gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO i. V. m. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde vom Nachbarn zugestimmt (Bauherr selbst ist Nachbar).

 

Aufgrund des Bauvorhabens muss die Wasserleitung, die bisher quer durch das Grundstück geht, verlegt werden. Für diese Leitung besteht keine Dienstbarkeit. Für die Neuverlegung der Wasserleitung gibt es zwei Varianten. Derzeit findet eine Abstimmung mit Ingenieur Herrn Dürrschmidt statt, ob und inwieweit hierfür eine Förderung möglich wäre.

 

 

 

Wortprotokoll:

 

Der erste Bürgermeister teilt mit, dass aufgrund des Bauvorhabens eine gemeindliche Wasserleitung verlegt werden muss, die mitten durch das Baugrundstück verlegt wurde. Eine Dienstbarkeit für die Wasserleitung existiert nicht.

 

Gemeinderat Herr Neuner erläutert anhand der dem Gemeinderat übersandten Zeichnung die beiden möglichen Alternativen für den Verlauf der Wasserleitungen. Die Angelegenheit wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Bauausschusses noch einmal vor Ort begutachtet.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.