Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Entsprechend eines Beschlusses des Gemeinderates hat die Verwaltung zusammen mit dem Architekten Herrn Heidenreich an der Änderung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II gearbeitet. Die Änderung ist zum einen notwendig, damit das Rathaus auf der Fl.Nr. 92/14 der Gemarkung Kirchahorn errichtet werden kann, zum anderen sollten die aufgrund des Alters des Bebauungsplanes nicht mehr zeitgemäßen textlichen Festsetzungen überarbeitet werden, um den Bauherren die Möglichkeit zu bieten, ggf. im Freistellungsverfahren bauen zu können, was zur Reduzierung von Kosten führen würde.

 

 

Wortprotokoll:

 

Der erste Bürgermeister stellt die Änderungen am Bebauungsplan Hohbaumweg II vor.

 

Im Rahmen der Diskussion werden drei Änderungswünsche benannt:

 

-       da bereits Krüppelwalmdächer erlaubt sind, sollen auch Walmdächer mit aufgenommen werden, insbesondere bei Bungalows würden diese benötigt werden.

 

-       die Dachneigung soll zwischen 22 und 45 Grad liegen.

 

-       es sollte ein Passus aufgenommen werden, wonach die die eingezeichnete Firstrichtung lediglich ein Vorschlag und nicht bindend ist.

 

 

Im weiteren Verlauf fragt der erste Bürgermeister ab, ob aus Sicht des Gemeinderates ein Gehweg gewünscht wird oder nicht. Nachdem sich alle Räte, die sich zu Wort gemeldet haben, für einen Gehweg ausgesprochen haben, bat der erste Bürgermeister weiter um Rückmeldung, ob ein reiner Gehweg oder sogenannter Mehrzweckweg gewünscht wird, der, sofern notwendig, auch von Fahrzeugen befahren werden kann. Die Mitglieder des Gemeinderates, die sich zu Wort gemeldet haben, sprachen sich mehrheitlich für den Mehrzweckweg aus. Auch gegen die vom ersten Bürgermeister vorgestellten Buchten, die in erster Linie der Reduzierung der Geschwindigkeit dienen, erfolgte kein Widersprich. Es sei jedoch zu bedenken, dass es im Rahmen des Baus der Häuser zu Schwierigkeiten bei der Anlieferung kommen könnte.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des geänderten Bebauungsplanes mit den im Rahmen der Beratung besprochenen Änderungen zu und bittet darum, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.