Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauantrag gem. § 35 Abs. 2 BauGB in Ordnung.

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Zusammenhang bebauten Ortsteil sondern im Außenbereich.

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, der eingezeichnete Weg existiert nicht mehr. Die Erschließung ist gesichert.

 

Nachbarunterschriften sind vollständig. Abstandsflächen werden eingehalten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.