Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauantrag nach § 34 BauGB in Ordnung. Die zu bebauenden Grundstücke befinden sich beide im Besitz des Bauherrn.

 

Die Abstandsflächen liegen nicht vollständig auf dem Grundstück, 0,73m² liegen auf dem Nachbargrundstück. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs.2 BayBO wurde durch den Nachbarn erteilt.

 

Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.