Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.02.2022 hat Herr Gerhard Herrmannsdörfer von der Sparkasse Bayreuth die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth sowie die Vorteile, die sich aus der Gründung einer Bürgerstiftung für die Gemeinde Ahorntal ergeben, vorgestellt.
Die damalige Präsentation wurde den Unterlagen noch einmal beigefügt.
Es wird um Beratung und anschließende Beschlussfassung gebeten, ob und zu welchem Zweck eine Bürgerstiftung gegründet werden soll.
Als Stiftungszweck wird in Absprache mit Herrn Herrmannsdörfer folgender vorgeschlagen:
„Die
Bürgerstiftung Ahorntal verwirklicht gemeinnützige und mildtätige
Stiftungszwecke,
soweit damit
gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere
des öffentlichen
Gesundheitswesens
der Kinder- und
Jugendhilfe
der Altenhilfe
von Kunst und Kultur
des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
der Bildung,
Ausbildung und Erziehung
Volks- und
Berufsbildung
des Naturschutzes,
des Klimaschutzes und der Landschaftspflege
des
Wohlfahrtswesens
der Rettung aus
Lebensgefahr
des Feuerschutzes
des Sports
der Heimatpflege,
Heimatkunde und der Ortsverschönerung
mildtätiger Zwecke
sowie
des
bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.“
Daneben müssen noch der Name der Stiftung, das Dotationskapital sowie die Mitglieder des Stiftungsrates festgelegt werden.
Als Name wird Bürgerstiftung Ahorntal vorgeschlagen, als Dotations- oder Stiftungskapital 10.000 €, wovon 3.000 € von der Sparkasse Bayreuth beigesteuert werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Ahorntal aus dem gemeindlichen Haushalt im Rahmen einer freiwilligen Leistung Mittel für das Stiftungskapital bereitstellt oder ob die vollständigen 7000 € über einen Gründungsstifteraufruf (ab 500 €) eingesammelt werden sollen. Mitglieder des Stiftungsrates sollten alle Mitglieder des Gemeinderates sowie die Ortssprecher werden.
Wortprotokoll:
Herr Johannes Knauer fragt, ob hier wie bei anderen Konten auch Strafzinsen fällig werden könnten. Der erste Bürgermeister verneint dies, da sich das Kapital ja verzinsen soll.
Der erste Bürgermeister stellt zur Diskussion, ob die Gemeinde einen Teil zum Stiftungskapital beitragen will. Von vielen Mitgliedern des Gemeinderates wird dies befürwortet, andere vertreten die Auffassung, dass man zunächst abwarten sollte, ob Bürgerinnen und Bürger das benötigte Stiftungskapital beisteuern, es sei ja schließlich eine Bürgerstiftung.
Nach ausführlicher Diskussion möchte der erste Bürgermeister gerne zur Abstimmung stellen, dass sich die Gemeinde Ahorntal mit 3.000,00 € am Stiftungskapital beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth. Der Name der Stiftung soll Bürgerstiftung Ahorntal lauten. Als Stiftungszweck wird der im Sachverhalt dargestellte Zweck festgelegt.
Als Dotations- oder Stiftungskapital wird ein Betrag von 10.000,00 € beschlossen, wovon 3.000,00 € von der Sparkasse Bayreuth beigesteuert werden. Ein Beitrag zum Stiftungskapital aus dem gemeindlichen Haushalt wird in einer Höhe von 3.000,00 € geleistet. Der Stiftungsrat setzt sich aus den Mitgliedern des Gemeinderates inkl. des ersten Bürgermeisters sowie den Ortssprechern zusammen.
Der 1 Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechende Errichtungsurkunde mit der Sparkasse Bayreuth und der Dt. Stiftungstreuhand abzuschließen.