Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.02.2022 hat Herr Gerhard Herrmannsdörfer von der Sparkasse Bayreuth die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth sowie die Vorteile, die sich aus der Gründung einer Bürgerstiftung für die Gemeinde Ahorntal ergeben, vorgestellt.

 

Die damalige Präsentation wurde den Unterlagen noch einmal beigefügt.

 

Es wird um Beratung und anschließende Beschlussfassung gebeten, ob und zu welchem Zweck eine Bürgerstiftung gegründet werden soll.

 

Als Stiftungszweck wird in Absprache mit Herrn Herrmannsdörfer folgender vorgeschlagen:

 

„Die Bürgerstiftung Ahorntal verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke,

soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere

des öffentlichen Gesundheitswesens

der Kinder- und Jugendhilfe

der Altenhilfe

von Kunst und Kultur

des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

der Bildung, Ausbildung und Erziehung

Volks- und Berufsbildung

des Naturschutzes, des Klimaschutzes und der Landschaftspflege

des Wohlfahrtswesens

der Rettung aus Lebensgefahr

des Feuerschutzes

des Sports

der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung

mildtätiger Zwecke sowie

des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger

Zwecke.“

 

Daneben müssen noch der Name der Stiftung, das Dotationskapital sowie die Mitglieder des Stiftungsrates festgelegt werden.

 

Als Name wird Bürgerstiftung Ahorntal vorgeschlagen, als Dotations- oder Stiftungskapital 10.000 €, wovon 3.000 € von der Sparkasse Bayreuth beigesteuert werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Ahorntal aus dem gemeindlichen Haushalt im Rahmen einer freiwilligen Leistung Mittel für das Stiftungskapital bereitstellt oder ob die vollständigen 7000 € über einen Gründungsstifteraufruf (ab 500 €) eingesammelt werden sollen. Mitglieder des Stiftungsrates sollten alle Mitglieder des Gemeinderates sowie die Ortssprecher werden.

 

 

 

 

 

Wortprotokoll:

 

Herr Johannes Knauer fragt, ob hier wie bei anderen Konten auch Strafzinsen fällig werden könnten. Der erste Bürgermeister verneint dies, da sich das Kapital ja verzinsen soll.

 

Der erste Bürgermeister stellt zur Diskussion, ob die Gemeinde einen Teil zum Stiftungskapital beitragen will. Von vielen Mitgliedern des Gemeinderates wird dies befürwortet, andere vertreten die Auffassung, dass man zunächst abwarten sollte, ob Bürgerinnen und Bürger das benötigte Stiftungskapital beisteuern, es sei ja schließlich eine Bürgerstiftung.

 

Nach ausführlicher Diskussion möchte der erste Bürgermeister gerne zur Abstimmung stellen, dass sich die Gemeinde Ahorntal mit 3.000,00 € am Stiftungskapital beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth. Der Name der Stiftung soll Bürgerstiftung Ahorntal lauten. Als Stiftungszweck wird der im Sachverhalt dargestellte Zweck festgelegt.

 

Als Dotations- oder Stiftungskapital wird ein Betrag von 10.000,00 € beschlossen, wovon 3.000,00 € von der Sparkasse Bayreuth beigesteuert werden. Ein Beitrag zum Stiftungskapital aus dem gemeindlichen Haushalt wird in einer Höhe von 3.000,00 € geleistet. Der Stiftungsrat setzt sich aus den Mitgliedern des Gemeinderates inkl. des ersten Bürgermeisters sowie den Ortssprechern zusammen.

 

Der 1 Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechende Errichtungsurkunde mit der Sparkasse Bayreuth und der Dt. Stiftungstreuhand abzuschließen.