Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes „Hohbaumweg II“ in Kirchahorn wurde bisher nur eine Teilfläche von 0,1095 km der Erschließungsstraße Sophienweg als Ortsstraße für die Benutzung durch Fahrzeuge aller Art gewidmet. Es handelt sich um den Bereich zwischen Staatsstraße (Fl.Nr. 921/14) und Einmündung in den Theresienweg (bei Fl.Nr. 92/21). Die Erschließungsstraße Sophienweg erfüllt sowohl technisch als auch optisch die Merkmale einer Ortsstraße und ist deshalb als solche zu widmen. Die Widmung der Straße ist auch Voraussetzung für das Entstehen einer Beitragspflicht der Anwohner für die jeweilige Anlage, sodass die Erhebung der Erschließungsbeiträge erst nach der Widmung erfolgen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Erschließungsstraße „Sophienweg“ wird mit den Flurstücken 92/35, 92/49, 92/53, 93/1, 89/1, 1331/6, 98/19, 98/16, 98/15, 98/0, 1330/1, 98/8, 98/21, 92/43 und 92/36, jeweils Gemarkung Kirchahorn, auf Grundlage von Art. 3 Abs.1 Nr. 3, Art. 6 und Art. 46 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) auf einer gesamten Länge von 0,475 km zur Ortsstraße gewidmet. Der Sophienweg setzt sich hierbei aus drei Teilstücken zu 0,290 km, 0,135 km und 0,050 km zusammen. Anfangspunkt des ersten Teilstücks mit einer Länge von 0,290 km ist im Südosten die Einmündung von der Staatsstraße 2185 beim Flurstück 921/14. Endpunkt im Nordwesten ist die Einmündung in den Ludwigsweg zwischen den Flurstücken 83/1 der Gemarkung Kirchahorn und 98/6 der Gemarkung Kirchahorn. Anfangspunkt des zweiten Teilstücks mit einer Länge von 0,135 km ist im Norden die Einmündung in den Sophienweg zwischen den Flurnummern 98/5 der Gemarkung Kirchahorn und 89 der Gemarkung Kirchahorn. Endpunkt im Westen ist die Einmündung in den Ludwigsweg zwischen den Flurnummern 92/32 der Gemarkung Kirchahorn und 92/33 der Gemarkung Kirchahorn. Anfangspunkt des dritten Teilstücks ist die Einmündung zwischen den Flurstücken 92/50 und 92/51 der Gemarkung Kirchahorn. Endpunkt des dritten Teilstücks ist im Nordwesten der Beginn des Flurstücks 1333/0 der Gemarkung Kirchahorn.

 

Die Ortsstraße ist in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Ahorntal einzutragen.